Beherbergungsverbot wegen Unverhältnismäßigkeit vorläufig außer Vollzug gesetzt

15.10.2020

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit heutigem Beschluss das Beherbergungsverbot in Baden Württemberg mit sofortiger Wirkung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dieser Beschluss ist unanfechtbar. Das bedeutet, dass Reisende ab sofort wieder in baden-württembergischen Beherbergungsbetrieben übernachten dürfen, unabhängig davon, ob sie aus einem Risikogebiet  innerhalb des Bundesgebietes anreisen oder aus welchem Anlass die Beherbergung erfolgt. Es dürfen somit alle Reisende – geschäftlich, privat oder touristisch veranlasst –  wieder ohne weiteres in Beherbergungsbetrieben in Baden-Württemberg übernachten. Auch die Verpflichtung zur Vorlage eines ärztlichen Covid- 19 Negativ- Attestes  entfällt damit.

 

Die Reaktion des Landes Baden-Württemberg bleibt abzuwarten. Das Land ist jetzt am Zug und könnte in naher Zukunft eine neue Verordnung zur Beherbergung erlassen.

 

Die Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung Baden-Württemberg für Gäste, die aus Risikogebieten aus dem Ausland anreisen, ist vom heutigen Beschluss nicht betroffen und ist uneingeschränkt zu beachten.

 

Quelle: https://www.dehogabw.de